
Die EU-Kommission hält es für geboten, Amazon Web Services als Gatekeeper unter den Digital Markets Act zu klassifizieren und will die DMA-Verpflichtungen auf dessen Cloud-Dienste ausweiten. Die Einstufung ist vorläufig; Amazon kann die Dokumente einsehen und schriftlich antworten. Wird die Entscheidung bestätigt, hätten betroffene Unternehmen sechs Monate Zeit zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben. Vorbörslich reagierte die Amazon-Aktie leicht negativ.
Quelle: Parqet-News
Feed-Zeitpunkt: 2026-06-25T10:52:04.000Z
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