
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat das Verfahren der Verbraucherzentrale Bund gegen Meta wegen des massiven Facebook-Datenlecks ausgesetzt und vorab Fragen zur Zulässigkeit einer Musterfeststellungsklage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Streitpunkte sind unter anderem, ob die Verbraucherzentrale Schadensersatzansprüche nach Artikel 82 DSGVO geltend machen darf und welches Gericht zuständig ist. Von dem Scraping 2018/2019 waren global 533 Millionen Nutzer betroffen, in Deutschland rund sechs Millionen; einzelne Entschädigungsurteile lagen bisher meist bei 100 bis 250 Euro. Bis zur Klärung durch den EuGH dürfte das Verfahren mehrere Monate dauern und die Verjährung für Kläger unterbrechen.
Quelle: Parqet-News
Feed-Zeitpunkt: 2026-06-29T14:22:52.000Z
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