Meta vor EuGH: Gericht klärt Zulässigkeit einer Musterfeststellungsklage nach Facebook-Datenleck

Titelbild zur News

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat das Verfahren der Verbraucherzentrale Bund gegen Meta wegen des massiven Facebook-Datenlecks ausgesetzt und vorab Fragen zur Zulässigkeit einer Musterfeststellungsklage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Streitpunkte sind unter anderem, ob die Verbraucherzentrale Schadensersatzansprüche nach Artikel 82 DSGVO geltend machen darf und welches Gericht zuständig ist. Von dem Scraping 2018/2019 waren global 533 Millionen Nutzer betroffen, in Deutschland rund sechs Millionen; einzelne Entschädigungsurteile lagen bisher meist bei 100 bis 250 Euro. Bis zur Klärung durch den EuGH dürfte das Verfahren mehrere Monate dauern und die Verjährung für Kläger unterbrechen.

Quelle: Parqet-News

Feed-Zeitpunkt: 2026-06-29T14:22:52.000Z


Disclaimer

Disclaimer

Die Inhalte dienen ausschließlich der Information und Finanzbildung. Sie stellen keine Anlageberatung, keine Finanzberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Investieren ist mit Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert