
Das Bayerische Oberste Landesgericht äußerte erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Einführung von Werbung in Prime Video. Über 200.000 Verbraucher haben sich der Klage angeschlossen; die Entscheidung soll am 17. Juli verkündet werden. Die Verbraucherzentrale kündigte an, im Falle einer negativen Entscheidung vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, Amazon weist die Vorwürfe zurück und betont, Kunden rechtmäßig informiert zu haben.
Quelle: Parqet-News
Feed-Zeitpunkt: 2026-05-20T06:02:00.000Z
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