
Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte, dass Meta seinen Messenger als eigenständigen Dienst den strikteren Auflagen des Digital Markets Act unterwerfen muss. Die Kommission habe bei der Feststellung der Nutzerzahlen keinen Fehler gemacht. Die Klage von Meta gegen die Streichung von Marketplace war dagegen teilweise erfolgreich: die Auflistung von Marketplace wurde für nichtig erklärt. Verstöße gegen den DMA können hohe Geldbußen bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen.
Quelle: Parqet-News
Feed-Zeitpunkt: 2026-06-03T09:31:44.000Z
Disclaimer

Die Inhalte dienen ausschließlich der Information und Finanzbildung. Sie stellen keine Anlageberatung, keine Finanzberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Investieren ist mit Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust.



