
Der Europäische Gerichtshof erklärte die Einstufung von Meta Marketplace als Gatekeeper für nichtig, weil die Kommission Änderungen durch Meta vor der Benennung nicht ausreichend berücksichtigt und sich zu sehr auf Daten der drei Vorjahre gestützt hatte. Die Gatekeeper-Bestimmung für Messenger bestätigte das Gericht hingegen, da der Dienst eigenständig nutzbar ist und Unternehmen gezielte Kontaktwerkzeuge anbietet. Die Kommission hatte die Marketplace-Einstufung bereits im April 2025 aufgehoben; Meta prüft eine Beschwerde gegen die Entscheidung zum Messenger beim Europäischen Gerichtshof.
Quelle: Parqet-News
Feed-Zeitpunkt: 2026-06-04T15:56:00.000Z
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