
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat den Europäischen Gerichtshof angerufen, um zu klären, ob die vom Verbraucherzentrale Bundesverband angestrengte Musterfeststellungsklage gegen Meta wegen eines Facebook-Datenlecks zulässig ist. Hintergrund ist eine Datenpanne von Mai 2018 bis September 2019; im April 2021 wurden Daten von mehr als 530 Millionen Nutzern im Darknet verbreitet. Meta hält die Sammelklage für unzulässig, eine außergerichtliche Einigung scheiterte, und seit Prozessbeginn im Oktober 2025 ist die Zulässigkeitsfrage offen. Der Bundesgerichtshof hatte bereits entschieden, dass ein bloßer Kontrollverlust über Daten einen Anspruch auf Schadenersatz begründen kann; mehr als 14.000 Verbraucher haben sich der Klage angeschlossen.
Quelle: Parqet-News
Feed-Zeitpunkt: 2026-06-30T10:39:02.000Z
Disclaimer

Die Inhalte dienen ausschließlich der Information und Finanzbildung. Sie stellen keine Anlageberatung, keine Finanzberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Investieren ist mit Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust.



