
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon abgewiesen und befunden, dass die Einführung von Werbeunterbrechungen in Prime Video nach den Vertragsbedingungen zulässig war. Rund 329.903 Abonnenten hatten sich an der Klage beteiligt; ein Anspruch auf Schadensersatz wurde verneint. Amazon bietet Abonnenten weiterhin die Option, für 2,99 Euro monatlich Werbeunterbrechungen zu vermeiden. Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Quelle: Parqet-News
Feed-Zeitpunkt: 2026-07-17T09:32:01.000Z
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