Bayerisches Gericht weist Sammelklage gegen Amazon zu Werbung auf Prime Video ab

Titelbild zur News

Bayerns Oberstes Landesgericht hat die Sammelklage von Verbraucherzentrale Sachsen und rund 324.000 Klägern gegen Amazon abgewiesen und befunden, Amazon habe Werbefreiheit in den Vertragsbedingungen nicht zugesichert und Prime nicht als werbefrei vermarktet. Das Gericht betonte zudem, dass Prime weitere Leistungen umfasst und viele Kunden Prime Video nicht nutzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verbraucherzentrale kündigte Revision an und hält parallel weitere Verfahren, darunter eine Abschöpfungsklage und eine separate Unterlassungsklage, weiterhin für anhängig.

Quelle: Parqet-News

Feed-Zeitpunkt: 2026-07-17T12:33:00.000Z


Disclaimer

Disclaimer

Die Inhalte dienen ausschließlich der Information und Finanzbildung. Sie stellen keine Anlageberatung, keine Finanzberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Investieren ist mit Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert