
Das Bundeskartellamt hat seine Vorermittlung gegen SAP abgeschlossen und sieht derzeit keinen Anlass für ein Missbrauchsverfahren. Nach Prüfungen bei Kunden und Drittanbietern fand die Behörde keine ausreichenden Hinweise, dass SAP den Datenzugang diskriminierend erschwere oder Signavio faktisch kostenlos anbiete, um Wettbewerber zu verdrängen. Celonis kritisiert die Entscheidung und verweist auf fortbestehende Risiken durch die neue API‑Richtlinie von SAP; das Kartellamt behält sich ein erneutes Einschreiten vor.
Quelle: Parqet-News
Feed-Zeitpunkt: 2026-07-30T15:13:03.000Z
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