
Das Bundeskartellamt stellt nach Vorermittlungen fest, dass es ausreichende technische und zulässige Möglichkeiten gibt, Daten aus SAP‑Systemen zu extrahieren, und leitet kein Missbrauchsverfahren gegen SAP ein. Hinweise auf diskriminierende Praktiken zugunsten von SAPs Process‑Mining‑Software Signavio oder auf eine faktische Kostenfreiheit zur Wettbewerbsverdrängung reichten nicht aus. Die Behörde will die Entwicklung im dynamischen Markt weiter beobachten.
Quelle: Parqet-News
Feed-Zeitpunkt: 2026-07-30T12:15:02.000Z
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