
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Einstufung des Facebook Messenger von Meta Platforms als Gatekeeper nach dem Digital Markets Act bestätigt, während die frühere Einstufung des Marketplace für nichtig erklärt wurde. Die Kommission habe bei Marketplace Datenfehler gemacht und den Beschluss unzureichend begründet, hieß es, für den Messenger sei die Kommission korrekt vorgegangen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; ein Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union ist noch möglich.
Quelle: Parqet-News
Feed-Zeitpunkt: 2026-06-03T09:38:39.000Z
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