
Der Aktiensplit von BYD im Juni 2025 löste bei vielen deutschen Anlegern wegen der technischen Klassifizierung durch Datenprovider und Banken unerwartete Abgeltungsteuer aus, während andere Depotbanken die Maßnahme steuerneutral behandelten. Nach Anpassungen durch WM-Datenservice und dem BMF-Schreiben werden Teile der neuen Aktien als nicht steuerpflichtig gebucht, andere als steuerpflichtige Bonusaktien eingestuft. Anleger sollten zu viel gezahlte Steuerbeträge über die Steuererklärung bzw. Einspruch zurückfordern und können zu Unrecht einbehaltene Quellensteuer in der Anlage KAP geltend machen; die Erstattung ist aber nicht in allen Fällen einfach zu erreichen.
Quelle: Parqet-News
Feed-Zeitpunkt: 2026-06-18T07:32:00.000Z
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