
Bayerns Oberstes Landesgericht hat die Sammelklage von Verbraucherzentrale Sachsen und rund 324.000 Klägern gegen Amazon abgewiesen und befunden, Amazon habe Werbefreiheit in den Vertragsbedingungen nicht zugesichert und Prime nicht als werbefrei vermarktet. Das Gericht betonte zudem, dass Prime weitere Leistungen umfasst und viele Kunden Prime Video nicht nutzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verbraucherzentrale kündigte Revision an und hält parallel weitere Verfahren, darunter eine Abschöpfungsklage und eine separate Unterlassungsklage, weiterhin für anhängig.
Quelle: Parqet-News
Feed-Zeitpunkt: 2026-07-17T12:33:00.000Z
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