
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen mit rund 324.000 Klägern gegen Werbung auf Prime Video abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts hatte Amazon weder Werbefreiheit vertraglich zugesichert noch den Dienst als werbefrei vermarktet; für werbefreies Sehen bot Amazon ein Plusangebot für 2,99 Euro pro Monat an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verbraucherzentrale kündigte Revision an; parallel laufen weitere Verfahren, darunter eine erstinstanzliche Entscheidung zugunsten der Verbraucher in München, gegen die Amazon Berufung eingelegt hat.
Quelle: Parqet-News
Feed-Zeitpunkt: 2026-07-17T11:59:39.000Z
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